Antragsunterlagen für den FERNSEHFONDS AUSTRIA
Beachten Sie, dass für das Antragsverfahren bereits die Richtlinien vom 01.01.2012 gelten.
Herstellungsförderung
Unter Downloads (siehe unten) finden Sie das Antragsformular Herstellung (3 Wochen vor Antragstermin) für den ersten Antragstermin am 24.01.2012 mit dazugehörigem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass keine Nachreichfristen gewährt werden. Achten Sie daher besonders darauf, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist und alle geforderten Unterlagen vollständig übermittelt werden. Wir empfehlen, die Zusagen (letter of intent) der Fernsehveranstalter rechtzeitig, dh schon vor Einbringung des Antrages, mit den Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA abzustimmen.
Verwertungsförderung
Das Antragsformular Verwertung kann jederzeit eingebracht werden. Fixierte Antragstermine für die Verwertungsförderung gibt es nicht. Die Förderung einer Präsentation des Projektes bei internationalen Filmfestivals ist nur gemäß Festivalliste (unter Download) möglich.
Kontakt: fernsehfonds@rtr.at
Sie haben die Möglichkeit sich zu subskribieren, um über Änderungen informiert zu werden. Verwenden Sie hierzu bitte unser Formular zum Informationsservice.
- [XLS] Antragsformular_Herstellung - 524 kB
- [PDF] Merkblatt_Herstellung - 153 kB
- [XLS] Antragsformular_Verwertung - 311 kB
- [PDF] Merkblatt_Verwertung - 84.9 kB
- [PDF] Festivalliste - 11.7 kB
- [PDF] Richtlinien_für_den_FERNSEHFONDS_AUSTRIA_ab_01.01.2012 - 187.1 kB





