RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

FERNSEHFONDS AUSTRIA

Mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes (KOG) wurde per 01.01.2004 bei der RTR-GmbH ein Fernsehfilmförderungsfonds (im Folgenden: FERNSEHFONDS AUSTRIA) eingerichtet. Die RTR-GmbH verwaltet diesen Fonds und erhält jährlich EUR 13,5 Mio. aus einem Teil der Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG), die früher dem Bundesbudget zugeflossen sind. Diese Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen und zur Förderung der Herstellung von Fernsehproduktionen zu verwenden. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer der RTR-GmbH getroffen.

Die Förderungshöhe beträgt 20 % (in Ausnahmefällen bis zu 30 %) der angemessenen Gesamtherstellungskosten. Die Höchstfördergrenzen liegen im Einzelfall für Fernsehserien bei EUR 200.000 pro Folge, für Fernsehfilme bei EUR 1.000.000 und für TV-Dokumentationen bei EUR 200.000. Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Antragsberechtigt sind qualifizierte unabhängige Produktionsunternehmen.

Die Fördermittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der Österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten. Ziele, die sich der FERNSEHFONDS AUSTRIA für das Jahr 2011 in diesem Zusammenhang gesetzt hat, sind die Wertschöpfung der ausbezahlten Förderungen in Österreich zu erhöhen, die geförderten Projekte einer Verwertungsförderung zuzuführen sowie den Finanzierungsanteil der TV-Sender an der Herstellung der geförderten Projekte zu steigern. Weiters ist der FERNSEHFONDS AUSTRIA bestrebt, mit Koproduktionen mehr Finanzierungsmittel nach Österreich zu bringen.

Für die Vergabe von Förderungen aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA wurden von der RTR-GmbH Richtlinien erstellt, die in einem beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren vor der Europäischen Kommission zu genehmigen waren. Mit Entscheidung der Europäischen Kommission wurden die Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA bis 31.12.2015 genehmigt (Staatliche Beihilfe SA.33878 (2011/N) - Österreich; Verlängerung des FERNSEHFONDS AUSTRIA (N 168/2007 and N 348/2009).

Förderentscheidungen werden vom Geschäftsführer für den Fachbereich Medien nach Stellungnahme durch den Fachbeirat getroffen.


Kontakt: fernsehfonds@rtr.at

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