RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

FERNSEHFONDS AUSTRIA

Mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes (KOG) wurde per 01.01.2004 bei der RTR-GmbH ein Fernsehfilmförderungsfonds (im Folgenden: FERNSEHFONDS AUSTRIA) eingerichtet. Die RTR-GmbH verwaltet diesen Fonds und erhält jährlich EUR 13,5 Mio. aus einem Teil der Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG), die früher dem Bundesbudget zugeflossen sind. Diese Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen und zur Förderung der Herstellung von Fernsehproduktionen zu verwenden. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer der RTR-GmbH getroffen.

Die maximale Förderungshöhe beträgt 20 % der angemessenen Gesamtherstellungskosten. Die Höchstfördergrenzen liegen im Einzelfall für Fernsehserien bei EUR 120.000 pro Folge, für Fernsehfilme bei EUR 700.000 und für TV-Dokumentationen bei EUR 200.000. Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Antragsberechtigt sind entsprechend qualifizierte unabhängige Produktionsunternehmen.

Die Fördermittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der Österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.

Für die Vergabe von Förderungen aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA wurden von der RTR-GmbH Richtlinien erstellt, die in einem beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren vor der Europäischen Kommission zu genehmigen waren. Mit Entscheidung der Europäischen Kommission C(2003)4634 fin (staatliche Beihilfe Nr. N 512/2003) wurden die Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA bis 31.12.2004 genehmigt. Diese Richtlinien wurden im Jahr 2006 neu gefasst und der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Die neuen Richtlinien wurden von der Europäische Kommission bis 30.06.2013 genehmigt (Entscheidung K 2007 3215 vom 28.06.2007, staatliche Beihilfe Nr. N 168/2007) und sind rückwirkend mit 01.07.2007 in Kraft getreten.

Förderentscheidungen werden vom Geschäftsführer für den Fachbereich Rundfunk nach Stellungnahme durch den Fachbeirat getroffen.


Kontakt: fernsehfonds@rtr.at

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