Nichtkommerzieller Rundfunkfonds
Mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes (KOG) wird bei der RTR-GmbH ein Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen privaten Rundfunks (im Folgenden: Nichtkommerzieller Rundfunkfonds) eingerichtet. Der Fonds wird durch die RTR-GmbH verwaltet und erhält jährlich EUR 1 Million aus einem Teil der Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG), die früher dem Bundesbudget zugeflossen sind.
Diese Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen und zur Förderung nichtkommerzieller Rundfunkveranstalter zu verwenden. Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gesetzes, der Richtlinien und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer Rundfunk der RTR-GmbH getroffen.
Die Fördermittel dienen der Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks innerhalb des österreichischen dualen Rundfunksystems und sollen die Rundfunkveranstalter bei der Erbringung eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots unterstützen.
Antragsberechtigt sind nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter, deren Programme einer Zulassung oder Anzeige iSd PrTV-G oder PrR-G bedürfen.
Mit 27. Jänner 2010 hat die Europäische Kommission das beihilfenrechtliche Genehmigungsverfahren positiv abgeschlossen: Entscheidung N 632/2009 der EK
Mit 1. März treten nun die Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks in Kraft.
Der erste Antragstermin für nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter endet am 9. April 2010.
Bitte verwenden Sie dazu die entsprechenden Antragsunterlagen, ein Merkblatt mit wichtigen Informationen ist diesen angeschlossen.
Kontakt:
Mag. Claudia Schreiner
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 0
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9191
E-Mail: claudia.schreiner@rtr.at






