RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Privaten Rundfunks

Am 15. September 2011 sind neue Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Privaten Rundfunks in Kraft getreten. Die Richtlinien finden nur auf Anträge, die nach in Kraft treten eingebracht wurden, Anwendung.

Folgende Punkte wurden geändert:

1.1. Förderhöhe 2012 bzw. ab 2013

Gemäß den §§ 30 Abs. 1 und 45 Abs. 8 KOG werden die Mittel des PRRF von derzeit 10 auf 12,5 (2012) bzw. 15 Mio. Euro (ab 2013) erhöht. Dies wird nunmehr in den Richtlinien widergespiegelt.

1.2.2 Verteilung TV/Hörfunk 60:40

Der angestrebte Verteilungsschlüssel von 60:40 TV/Hörfunk wird von der Inhalte- und Projektförderung auch auf die Ausbildungs- und Studienförderung ausgeweitet.

1.3.5 Finanzierungssicherstellung

Durch diese neue Bestimmung wird klargestellt, dass die Finanzierung des jeweiligen Projekts unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, anderer Zuschüsse und Finanzierungen sichergestellt sein muss und dass die Auszahlung der Vorauszahlung in besonders begründeten Fällen von einer geeigneten Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden kann.

2.1.4 Konkretisierung der 80% Kosten im Inland

Es wird klargestellt, dass 80% der Gesamtkosten ohne Berücksichtigung der allgemein indirekten Kosten im Inland verwirklicht werden müssen.

4.2.1. Wiederausstrahlungsregel

Der Förderungswerber hat bekanntzugeben, ob eine geförderte Sendung innerhalb von sieben Tagen nach Erstausstrahlung auch durch andere nicht verbundene Hörfunkveranstalter ausgestrahlt wird.

15.2. Endkostenstand – auch bei Ausbildungsmaßnahmen und Studien

Es wird klargestellt, dass die viermonatige Frist für die Fertigstellung für Endberichte auch für Ausbildungsmaßnahmen und Studien gilt.

Nachfolgend stehen die neuen Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Privaten Rundfunks zum Download bereit:

Downloads