RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Der Bundeskommunikationssenat (BKS)

Als Rechtsmittelbehörde gegenüber Entscheidungen der KommAustria fungiert der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Bundeskommunikationssenat (BKS). Gegen Entscheidungen des Bundeskommunikationssenats steht die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) offen.

Die fünf Mitglieder des Bundeskommunikationssenats, von denen drei dem Richterstand angehören müssen, sind gemäß § 37 Abs. 1 KommAustria-Gesetz in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden ("Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag"). Die Mitglieder des Bundeskommunikationssenats werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von sechs Jahren ernannt.

Die Anschrift des Bundeskommunikationssenats lautet:

Bundeskommunikationssenat
Ballhausplatz 2
A-1014 Wien

E-mail: bks@bka.gv.at

Link zur Website des Bundeskommunikationssenats