RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Aufgaben des Bundeskommunikationssenats

Die Aufgaben des Bundeskommunikationssenats sind in § 36 KommAustria Gesetz (KOG) geregelt:

Der Bundeskommunikationssenat (BKS) entscheidet (mit Ausnahme von Rechtsmitteln in Verwaltungsstrafsachen) als Rechtsmittelbehörde gegenüber bescheidmäßigen Entscheidungen der KommAustria.

Entscheidungen des Bundeskommunikationssenats können nicht im Verwaltungsweg aufgehoben oder abgeändert werden. Allerdings sind Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zulässig.

Über Rechtsmittel gegen Entscheidungen in Verwaltungsstrafsachen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS).