Informationen für Netzbetreiber
Seit dem In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) unterliegen auch Kommunikationsnetze und -dienste zur Verbreitung von Rundfunk und Rundfunkzusatzdiensten der Regulierung durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).
Informationen zur neuen Anzeigepflicht nach § 15 TKG 2003 finden Sie im Bereich "Allgemeingenehmigung".





