Infrastrukturregulierung im Rundfunkbereich
Mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 wurden der KommAustria auch im Bereich der Infrastrukturregulierung Aufgaben übertragen.
Demnach ist die KommAustria "Regulierungsbehörde" im Sinne des TKG 2003 dann, wenn das betreffende Netz oder der betreffende Dienst zur Übertragung von Rundfunk oder Rundfunkzusatzdiensten dient.
Zu den Aufgaben zählen - jeweils soweit es sich um Rundfunkübertragung handelt - die Entgegennahme und Bestätigung von Netz- und Dienstanzeigen ("Allgemeingenehmigung"), die Wettbewerbsregulierung (Marktdefinition, Marktanalyse, Auferlegung und Durchsetzung spezifischer Verpflichtungen), Aufgaben im Bereich Wegerechte (Festlegung von Richtsätzen) und Site-Sharing, Rechtsaufsicht und Streitbeilegung. Diese Aufgaben werden für Telekommunikationsnetze und -dienste von der Telekom Control Kommission bzw. der RTR-GmbH (Fachbereich Telekommunikation) wahrgenommen.
Darüber hinaus enthält das Rundfunkrecht spezifische Bestimmungen über den Zugang zu Sendeanlagen des Österreichischen Rundfunks sowie zum Verbreitungsauftrag in Kabelnetzen ("Must-Carry"). Schließlich obliegt der KommAustria die Verwaltung des Rundfunkfrequenzspektrums sowie die Zuteilung von Frequenzen und die Bewilligungen von Funkanlagen. Letztere Aufgaben sstehen im sehr engem Zusammenhang mit der Erteilung der rundfunkrechtlichen Bewilligungen (Zulassungen).
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