Erstinformation zum Ablauf der Bekanntgaben nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz
Mit 01.07.2012 tritt das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz in Kraft, welches Bekanntgabepflichten zu Medienkooperationen und -förderungen für bestimmte Rechtsträger vorsieht. Die Kommunikationsbehörde Austria hat für die Durchführung der Bekanntgabe eine Webschnittstelle einzurichten.
Ob ein Rechtsträger der Bekanntgabepflicht unterliegt, ergibt sich aus der Liste des Rechnungshofes, welche der Kommunikationsbehörde Austria voraussichtlich ab Ende März 2012 vorliegen wird. Diese Liste wird nach ihrem Einlangen auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.
Vorgesehen ist, alle in der Liste des Rechnungshofes angeführten Rechtsträger schriftlich über alle weiteren Details zur Umsetzung der Vorgaben des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes zu informieren. Dieses Schreiben wird auch Informationen zu folgenden Themen enthalten:
- Umfang der Bekanntgabepflicht
- Zugang zur Webschnittstelle
- Ablauf der Bekanntgabe und Verfahrensfristen
Bitte beachten Sie, dass das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz mit 01.07.2012 in Kraft tritt. Die erste Bekanntgabe meldepflichtiger Daten hat in den ersten beiden Wochen des Oktobers 2012 zu erfolgen. In diesem Zeitraum müssen Daten des dritten Quartals 2012 gemeldet werden. Eine Veröffentlichung einer Liste häufig gestellter Fragen ist derzeit in Vorbereitung. Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Kontakte zur Verfügung:
Claudia Schreiner
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 163
E-Mail: Claudia.Schreiner@rtr.at
Roland Belfin
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 161
E-Mail: Roland.Belfin@rtr.at
Weiterführende Links:
- Vorblatt und Erläuterungen (Website des Österreichischen Parlaments)





