Rundfunknetze und -dienste nach § 15 TKG 2003
An dieser Stelle finden Sie das Verzeichnis der der KommAustria angezeigten öffentlichen Kommunikationsnetze und -dienste ("Allgemeingenehmigung") zur Verbreitung von Rundfunk und Rundfunkzusatzdiensten nach § 15 Abs. 5 TKG 2003.
Hinweis: In diesem Verzeichnis finden Sie (in runder Klammer) auch jene angezeigten Netze und Dienste, die nicht zur Verbreitung von Rundfunk dienen ("Telekommunikationsdienste") und der RTR-GmbH angezeigt wurden. Das Verzeichnis der angezeigten Telekommunikationsnetze und -dienste finden Sie im Bereich Telekommunikation.
Allfällige Feststellungsbescheide nach § 15 Abs. 4 TKG 2003 werden im Bereich Entscheidungen veröffentlicht.
- A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft
- Adolf Nöhmer GmbH & Co KG
- Adolf Popp - TV-Kabelanlagen
- ANTENNE HAUS - Verein zur Verbesserung des Kulturangebotes
- Antennengemeinschaft Sulzberg-Thal-Riefensberg
- ARGE Kabel - TV Zöllner - Granit
- ASAK Kabelmedien GmbH
- AURA Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H.





