RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Rundfunknetze und -dienste nach § 15 TKG 2003

An dieser Stelle finden Sie das Verzeichnis der der KommAustria angezeigten öffentlichen Kommunikationsnetze und -dienste ("Allgemeingenehmigung") zur Verbreitung von Rundfunk und Rundfunkzusatzdiensten nach § 15 Abs. 5 TKG 2003.

Hinweis: In diesem Verzeichnis finden Sie (in runder Klammer) auch jene angezeigten Netze und Dienste, die nicht zur Verbreitung von Rundfunk dienen ("Telekommunikationsdienste") und der RTR-GmbH angezeigt wurden. Das Verzeichnis der angezeigten Telekommunikationsnetze und -dienste finden Sie im Bereich Telekommunikation.
Allfällige Feststellungsbescheide nach § 15 Abs. 4 TKG 2003 werden im Bereich Entscheidungen veröffentlicht.