Geschätzte Umsätze und Aufwand 2008
Schätzungen für das Jahr 2008
| Branche: | Telekommunikation | Rundfunk | |
| geschätzter branchenspezifischer Aufwand | 5.536.257 | 2.081.000 | |
| geschätzter branchenspezifischer Gesamtumsatz | 5.611.422.230 | 488.000.000 |
Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Telekommunikation EUR 315.000, Rundfunk EUR 55.000) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 28.02.2008 in der RTR-GmbH eingelangt sind.
Rundfunk
Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Rundfunk beträgt für das Jahr 2008 TEUR 2.859. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 10a Abs. 1 KOG beträgt EUR 778.000. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 2.081.
Mit 06.03.2006 wurde durch die KommAustria die Schwellenwertverordnung auf Grundlage der Gesetzesfassung §10a KommAustria-Gesetz (KOG) idF BGBI. I, Nr.21/2005 für den Fachbereich Rundfunk erlassen.
Telekommunikation
Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2008 EUR 7.612.961. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 10 Abs. 1 KOG beträgt EUR 2.076.704. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von EUR 5.536.257.
Mit 06.03.2006 wurde durch die Telekom-Control-Kommission die Schwellenwertverordnung auf Grundlage der Gesetzesfassung §10 KommAustria (KOG) idF BGBI. I, Nr.21/2005 für den Fachbereich Telekommunikation erlassen.
Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).
Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation sind die Aufwendungen für den Bereich der elektronischen Signatur nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.
Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfilmförderungsfonds und des Digitalisierungsfonds gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Rundfunk ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt.
Mit 01.07.2006 wurde die Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften in der RTR-GmbH angesiedelt. Die daraus entstehenden Aufwendungen werden durch Finanzierungsbeiträge, die durch die KommAustria eingehoben werden, abgedeckt.





