RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Probleme mit Netzbetreibern

Streit- und Beschwerdefälle zwischen Nutzern, Betreibern von Kommunikationsnetzen und -diensten und Interessensvertretungen können - wenn es die Übertragung von Rundfunk betrifft - der Regulierungsbehörde KommAustria vorgelegt werden (§ 122 iVm § 120 TKG 2003).

Die KommAustria hat damit die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH betraut, die diese Aufgabe auch für alle anderen Kommunikationsnetze und -dienste wahrnimmt.

Bitte beachten Sie, dass solche Streitfälle mt Netzbetreibern (oder Dienstebetreibern) lediglich die Rundfunkübertragung betreffen können, Beschwerden über die (inhaltliche) Qualität von Rundfunkprogrammen können von der Schlichtungsstelle nicht entgegengenommen werden.