Pflichten für Rundfunkveranstalter
Unter den folgenden Links finden Sie Informationen zu allgemeinen Pflichten von Rundfunkveranstaltern nach dem Privatradiogesetz und Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, sowie weitere Informationen aus gegebenem Anlass.
- Anzeige der Aufnahme des Sendebetriebs
- Aufzeichnung der Sendungen
- Anzeige der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen
- Anzeigepflichten bei Änderungen der Eigentümerstruktur
- Gewährleistung der Unabhängigkeit der redaktionellen Mitarbeiter
- Zulässigkeit eines Scrolling Programm Service Name (RDS-PS-Signal)
- Einhaltung des maximalen Spitzenhubs und der Multiplexleistung beim Hörfunk





