Anzeigepflichten
Das Postmarktgesetz (PMG) sieht in verschiedenen Bereichen Verpflichtungen von Unternehmen, die Postdienste anbieten, vor. Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen für Anbieter von Postdiensten:
Anzeigepflichten - Konzessionen
Das Anbieten von Postdiensten unterliegt nach den Bestimmungen des PMG der Pflicht zur Anzeige bei der Regulierungsbehörde. Die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen bis 50g bedarf zudem einer Konzession gemäß § 26 PMG.
Infopflichten
Neben der Anzeigepflicht nach § 25 PMG bestehen auch weitere Infopflichten für Postdiensteanbieter.
Rechtsdurchsetzung
Streitigkeiten zwischen Betreibern können unter Mithilfe der Regulierungsbehörde beigelegt werden. Es stehen ihr dabei verschiedene Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.
Finanzierungsbeitrag
Postdiensteanbieter nach § 25 PMG und Konzessionsinhaber nach § 26 PMG sind grundsätzlich finanzierungsbeitragspflichtig. Informationen zur Berechnung der Höhe sowie das Prozedere sind auf den Seiten zum Finanzierungsbeitrag abrufbar.





