RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Betreiberservice

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen für Anbieter von Postdiensten:

Anzeigepflichten

Das Anbieten von Postdiensten unterliegt nach den Bestimmungen des PMG der Pflicht zur Anzeige bei der Regulierungsbehörde.

Infopflichten

Neben der Anzeigepflicht nach § 15 PostG 1997 bestehen auch weitere Infopflichten für den Bereich des Universaldienstes.

Rechtsdurchsetzung

Streitigkeiten zwischen Betreibern können unter Mithilfe der Regulierungsbehörde beigelegt werden. Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.