RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Betreiberservice

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen für Anbieter von Postdiensten:

Anzeigepflichten

Das Anbieten von Postdiensten unterliegt nach den Bestimmungen des PostG 1997 der Pflicht zur Anzeige bei der Regulierungsbehörde.

Infopflichten

Neben der Anzeigepflicht nach § 15 PostG 1997 bestehen auch weitere Infopflichten für den Bereich des Universaldienstes.

Rechtsdurchsetzung

Streitigkeiten zwischen Betreibern können unter Mithilfe der Regulierungsbehörde beigelegt werden. Es stehen ihr dabei verschiedene Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.