Betreiberservice
Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen für Anbieter von Postdiensten:
Anzeigepflichten
Das Anbieten von Postdiensten unterliegt nach den Bestimmungen des PostG 1997 der Pflicht zur Anzeige bei der Regulierungsbehörde.
Infopflichten
Neben der Anzeigepflicht nach § 15 PostG 1997 bestehen auch weitere Infopflichten für den Bereich des Universaldienstes.
Rechtsdurchsetzung
Streitigkeiten zwischen Betreibern können unter Mithilfe der Regulierungsbehörde beigelegt werden. Es stehen ihr dabei verschiedene Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.






