Betreiberservice
Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen für Anbieter von Postdiensten:
Anzeigepflichten
Das Anbieten von Postdiensten unterliegt nach den Bestimmungen des PMG der Pflicht zur Anzeige bei der Regulierungsbehörde.
Infopflichten
Neben der Anzeigepflicht nach § 15 PostG 1997 bestehen auch weitere Infopflichten für den Bereich des Universaldienstes.
Rechtsdurchsetzung
Streitigkeiten zwischen Betreibern können unter Mithilfe der Regulierungsbehörde beigelegt werden. Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.





