RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Konsumentenservice

Nach den Bestimmungen des § 53 Postmarktgesetz (PMG) können Nutzer und Interessenvertretungen Streit- oder Beschwerdefälle, die mit einem Anbieter eines Postdienstes nicht befriedigend gelöst worden sind, der Regulierungsbehörde vorlegen. Diese hat sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen und eine Empfehlung zur Regelung der Angelegenheit abzugeben. Die Empfehlung ist nicht verbindlich und nicht anfechtbar. Die Postdiensteanbieter sind verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Bei der RTR-GmbH wird mit 1.1.2011 eine Post-Schlichtungsstelle eingerichtet. Das heißt, Sie können sich als Konsument oder Konsumentin bei Zahlungsstreitigkeiten oder anderweitigen Problemen mit Ihrem Postdiensteanbieter (wenn z.B. die Qualität eines Dienstes nicht entspricht) an die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH wenden.

Voraussetzung für eine Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle ist allerdings, dass Sie bereits versucht haben, das Problem mit Ihrem Postdiensteanbieter direkt zu lösen. Wenn dies bereits geschehen ist, versucht die Schlichtungsstelle eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Die Post-Schlichtungsstelle der RTR-GmbH ist unter  poststreitschlichtung@rtr.at erreichbar.