Konzession
Konzessionspflichtige Dienste
Grundsätzlich ist die Erbringung von Postdiensten nach den Bestimmungen des § 25 Postmarktgesetz (PMG) nur anzeigepflichtig. Ausgenommen davon sind jene Postdienstleister, die Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 50 g für Dritte gewerbsmäßig befördern, diese benötigen eine Konzession gemäß § 26 Abs 1 PMG.
Im Anhang finden Sie alle wesentlichen Informationen rund um die Erteilung einer Konzession.
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