RTR-GmbH
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) wurde durch § 5 des KommAustria-Gesetzes BGBl I Nr 2001/32 gegründet und ist seit 1.4.2001 die Rechtsnachfolgerin der früheren Telekom-Control GmbH.
Die RTR-GmbH fungiert im Bereich der Postangelegenheiten einerseits als Geschäftsstelle der Post-Control-Kommission (PCK), andererseits kommen ihr hier auch eigene Aufgaben zu, die sie als ausgegliederter Rechtsträger wahrnimmt.
Als Geschäftsstelle der PCK unterstützt die RTR-GmbH diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Aufgaben der RTR-GmbH betreffend Postangelegenheiten werden in § 38 Postmarktgesetz (PMG) festgelegt. Danach hat die RTR-GmbH alle Aufgaben wahrzunehmen, die ihr durch das PMG und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen übertragen sind, sofern hierfür nicht die PCK gemäß § 40 PMG zuständig ist. Eigene Aufgaben nimmt die RTR-GmbH im Bereich der Anzeige von Diensten, der Streitbeilegung und der Endkundenstreitschlichtung wahr.
Nähere Angaben über die Organisation der RTR-GmbH finden Sie im Kapitel Über uns.





