Post
Mit dem Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste von 1992 kam der europäische Prozess der Liberalisierung des Postsektors in Gang. Die erste Einschränkung des sogenannten „reservierten Bereiches“ (der den staatlichen Unternehmen vorbehaltene Monopolbereich) erfolgte 1999.
Der europäische Rechtsrahmen, mit dessen Hilfe die nationalen Regulierungsbehörden die Marktöffnung vorantreiben und fördern sollten, besteht aus zwei EU-Richtlinien aus den Jahren 1997 bzw. 2002, die Dritte Postrichtlinie wurde im Februar 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die fortschreitende Liberalisierung führte zu einer stufenweisen Einschränkung des reservierten Postdienstes, die vollständige Liberalisierung des Postbereiches wird in Österreich am 1.1.2011 Realität.
Die Umsetzung des europäischen Regelwerks erfolgt in Österreich durch das Postgesetz 1997 sowie durch das in Teilbereichen bereits am 05.12.2009 in Kraft getretene Postmarktgesetz.






