Förderung von Forschungsprojekten gemäß § 11 Abs.3 - Formulare
Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens, insbesondere im Bereich des Zeitungsmarketings, können Zuschüsse bis zur Hälfte der Gesamtprojektkosten erhalten.
Als Förderungswerber kommen fachlich ausreichend qualifizierte und erfahrene, natürliche und juristische Personen sowie Personen des Handelsrechts in Betracht.
Nähere Einzelheiten sind aus § 11 Abs.3 PresseFG 2004 und Punkt 19. der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2012 ersichtlich. Hinweise zum Ablauf der Förderungsvergabe und das Formular finden Sie am Ende dieser Seite unter "Downloads".
Ansuchen um Zuteilung von Förderungsmitteln sind innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bei der KommAustria einzubringen. Die gesetzlich festgelegte Einreichfrist beginnt somit am 1. Jänner 2012. Da der 31. März 2012 auf einen Samstag fällt, ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist. Es gelten daher alle Ansuchen als rechtzeitig eingebracht, die bis spätestens Montag, den 2. April 2012, bei der KommAustria einlangen.
- [PDF] Hinweise_zur_Foerderung_von_Forschungsprojekten - 20 kB
- [RTF] Ansuchen_Forschungsprojekt_2012 - 45.3 kB





