Themenbild Presseförderung

Presseförderung - Entscheidungen

Entscheidungen

Den Bestimmungen des § 4 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes 2004 entsprechend veröffentlicht die KommAustria die Ergebnisse der Förderung nach diesem Bundesgesetz. 

Die Förderentscheidungen werden nach Erhalt eines Gutachtens der Presseförderungskommission durch die KommAustria getroffen.

Zu den Entscheidungen

Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data. zur Verfügung.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.