Förderung von Presseklubs gemäß § 11 Abs.4 - Formulare
Nicht auf Gewinn gerichtete Vereinigungen, deren Hauptaufgabe die Veranstaltung oder Durchführung von Pressekonferenzen ist und die hiefür von repräsentativer Bedeutung sind, können Förderungsmittel erhalten, wenn Sie die in § 11 Abs.4 PresseFG 2004 vorgesehenen Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
Nähere Einzelheiten sind aus Punkt 20. der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2011 ersichtlich. Die Formulare finden Sie am Ende dieser Seite unter "Downloads".
Ansuchen um Zuteilung von Förderungsmitteln sind innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres einzubringen. Die gesetzlich festgelegte Einreichfrist beginnt somit am 1. Jänner 2012. Da der 31. März 2012 auf einen Samstag fällt, ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist. Es gelten daher alle Ansuchen als rechtzeitig eingebracht, die bis spätestens Montag, den 2. April 2012, bei der KommAustria einlangen.
- [PDF] PK_Ansuchenformular_2012 - 205.1 kB
- [PDF] PK_Veranstaltungen_-_Formblatt_1 - 160.2 kB
- [PDF] PK_Veroeffentlichungen_-_Formblatt_2 - 64.9 kB





