RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Publizistikförderung

Im Rahmen der Publizistikförderung werden periodische Druckschriften gefördert, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen. Gesetzliche Grundlage ist der Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984.

Förderungsvoraussetzungen:
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984

Einreichfrist:
Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.

Spätester Termin: Einlangen am 31. März

Einreichungsunterlagen:
Formulare,  Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,

Auszahlung:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.

Entscheidung:
Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Vorschläge des Publizistikförderungsbeirates Bedacht zu nehmen.

Kontakt:

Mag. Brigitte Zauner-Jelemensky
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 157
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9157
E-Mail: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at