Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mit 1. April 2001 wurde die "Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)" durch das KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001, zur Verwaltungsführung in Angelegenheiten der Rundfunkregulierung eingerichtet und übernahm damit die Agenden der Privatrundfunkbehörde sowie der Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes (diese war zugleich Kommission zur Wahrung des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes). Seitdem obliegt der KommAustria überdies die bis dahin von den Fernmeldebehörden wahrgenommene Rundfunkfrequenzverwaltung. Die von der KommAustria wahrzunehmenden Aufgaben sind im Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria festgeschrieben. Die Aufgaben der KommAustria wurden im Jahr 2002 mit dem Wettbewerbsgesetz um Befugnisse im Bereich des allgemeinen Wettbewerbsrechts und im Jahr 2003 mit dem TKG 2003 um die Regulierung der Kommunikationsinfrastruktur zur Verbreitung von Rundfunk erweitert. Seit dem Jahr 2004 vergibt die KommAustria die Presseförderung und die Publizistikförderung des Bundes, seit 1. Juli 2006 ist sie als "Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften" tätig.
Die KommAustria ist eine monokratische Behörde im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes. Gegen die Bescheide der KommAustria kann Berufung an den Bundeskommunikationssenat (in Verwaltungsstrafsachen an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien) erhoben werden. Zur administrativen Unterstützung bedient sich die KommAustria des Fachbereichs Rundfunk der RTR-GmbH.






