Rundfunkrecht
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen den derzeit gültigen Rechtsrahmen für den österreichischen Rundfunksektor vor. Dieser hat im Jahr 2001 markante Änderungen erfahren: Der private terrestrische Hörfunk erhielt mit dem Privatradiogesetz eine neue gesetzliche Grundlage, privates terrestrisches Fernsehen wurde durch das Privatfernsehgesetz, in dem auch die Regelungen des Kabel- und Satellitenrundfunkgesetzes aufgegangen sind, ermöglicht und eine neue Regulierungsbehörde, die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), wurde geschaffen. Auch der Österreichische Rundfunk wurde durch das ORF-Gesetz neu geordnet. Neben einer ganzen Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den rechtlichen und frequenztechnischen Ordnungsrahmen für die Arbeit der KommAustria vorgeben, beeinflussen auch internationale Abkommen und nicht zuletzt Richtlinien der EG die Rundfunkregulierung in Österreich.
Veröffentlichungspflichtige Rechtsakte der Regulierungsbehörde, wie insbesondere die Ausschreibungen für Zulassungen und Übertragungskapazitäten, finden Sie im Bereich Veröffentlichungen. Dort sind auch die Entscheidungen (Bescheide) der KommAustria von grundsätzlicher Bedeutung veröffentlicht.






