Aktuelle Ausschreibungen
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Mit der Neuordnung der Rundfunkbehörden im Frühjahr 2001 wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als One-Stop-Shop für alle behördlichen Rundfunkangelegenheiten (mit Ausnahme der Rechtsaufsicht über den ORF) in erster Instanz eingerichtet. Sie hat damit die Agenden der früheren Privatrundfunkbehörden im Bereich terrestrischer Hörfunk sowie Kabel- und Satellitenrundfunk, aber auch die rundfunkbezogenen Zuständigkeiten der Fernmeldebehörden übernommen. Das Privatfernsehgesetz 2001 hat ihr darüber hinaus die Einführung von privatem terrestrischen Fernsehen sowie des digitalen Rundfunks übertragen. Der KommAustria steht als Geschäftsapparat die RTR-GmbH zur Seite.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Aufgaben und Aktivitäten der KommAustria und RTR-GmbH im Bereich der Rundfunkregulierung.