KommAustria
Die Kommunikationsbehörde Austria, kurz KommAustria, ist die österreichische Regulierungsbehörde für elektronische Audiomedien und elektronische audiovisuelle Medien. Die Behörde wird seit Anfang April 2004 von Mag. Michael Ogris geleitet. Dieser ist seit der Umstrukturierung in eine weisungsfreie und unabhängige Kollegialbehörde mit 1. Oktober 2010 auch ihr Vorsitzender. In sämtlichen Aufgaben wird die KommAustria vom Fachbereich Medien der RTR-GmbH unterstützt.
Seit ihrer Gründung auf Basis des KommAustria-Gesetzes im Jahr 2001 vergibt die KommAustria Zulassungen für Privatfernsehen und -radio, sie ist für die Frequenzverwaltung im Rundfunkbereich verantwortlich, fungiert als Rechtsaufsichtsorgan für die privaten Rundfunkveranstalter und ist zuständig für die Vorbereitung und Einführung des digitalen Rundfunks.
Seit Jänner 2004 obliegt der KommAustria auch die Vergabe der Presse- und Publizistikförderung. Seit August 2004 kontrolliert die KommAustria zusätzlich die Einhaltung der werberechtlichen Bestimmungen durch den ORF und die privaten Rundfunkveranstalter.
Seit 1. Oktober 2010 ist die KommAustria zudem mit der umfassenden Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk und dessen Tochtergesellschaften, mit der Rechtsaufsicht über private Anbieter audiovisueller Mediendienste im Internet sowie mit Aufgaben nach dem Fernseh-Exklusivrechtegesetz betraut.
Nachfolgend finden Sie die Geschäftsordnung sowie die Geschäftsverteilung der KommAustria:





