RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Telekom-Control-Kommission und Post-Control-Kommission

Die Telekom-Control-Kommission, kurz TKK, ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekom-Marktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Telekommunikationsgesetz 2003 genau festgelegt. Unter anderem ist sie für Wettbewerbsregulierung, Frequenzvergabeverfahren oder die Genehmigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgelten von Telekommunikationsunternehmen zuständig. Als  Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen erfüllt die TKK eine weitere wichtige Aufgabe.

Mit 1.1.2008 wurde gemäß dem Postgesetz für die Zwecke der Postangelegenheiten bei der TKK ein zweiter Senat eingerichtet, dem ein Mitglied mit Kenntnissen im Postwesen angehört. Durch die Übergangsbestimmung des § 58 Postmarktgesetz trägt dieser Senat bis zum Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1.1.2011 die Bezeichnung Post-Control-Kommission (PCK) und ist in diesem Bereich unter anderem für die Untersagung der Schließung von Postgeschäftsstellen, die Genehmigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelten für den reservierten Postdienst sowie für die Setzung von Aufsichtsmaßnahmen zuständig. In Verfahren betreffend die flächendeckende Versorgung mit Postgeschäftsstellen wird die PCK überdies vom - durch das Postmarktgesetz neu geschaffenen - Post-Geschäftsstellen-Beirat beraten.

Die RTR-GmbH fungiert im Fachbereich Telekommunikation als Geschäftsstelle der TKK und PCK. TKK und PCK bestehen jeweils aus drei Haupt- und drei Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Dr. Elfriede Solé, Hofrätin am Obersten Gerichtshof, ist Vorsitzende der TKK und der PCK.