Post-Control-Kommission
Mit 1.1.2008 wurde gemäß dem Postgesetz für die Zwecke der Postangelegenheiten bei der Telekom-Control-Kommission ein zweiter Senat eingerichtet, dem ein Mitglied mit Kenntnissen im Postwesen angehört. Seit Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1.1.2011 ist die Post-Control-Kommission (PCK) unter anderem für die Untersagung der Schließung von Postgeschäftsstellen, für die Ausübung des Widerrufsrechts in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und im Bereich der Entgeltregulierung, für die Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen sowie für die Setzung von Aufsichtsmaßnahmen zuständig. In Verfahren betreffend die flächendeckende Versorgung mit Postgeschäftsstellen wird die PCK überdies vom - durch das Postmarktgesetz neu geschaffenen - Post-Geschäftsstellen-Beirat beraten.
Die RTR-GmbH fungiert im Fachbereich Telekommunikation und Post als Geschäftsstelle der PCK. Die PCK besteht jeweils aus drei Haupt- und Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Dr. Elfriede Solé, Hofrätin am Obersten Gerichtshof, ist Vorsitzende der PCK.





