RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

AGB/ Dienstbeschreibungen und Entgelte

Gemäß § 25 Abs. 1 und 2 TKG 2003 haben Betreiber von Kommunikationsnetzen und -diensten allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen bei der Regulierungsbehörde anzuzeigen, eine Ausnahme von dieser Verpflichtung besteht nach § 25 Abs. 8 für die Betreiber von Rundfunknetzen. Hier finden Sie die der Regulierungsbehörde angezeigten Dokumente. Beachten Sie, dass allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann veröffentlicht werden, wenn die Telekom-Control-Kommission gemäß § 25 Abs. 6 in Verbindung mit § 117 Z 3 TKG 2003 beschlossen hat, keinen Widerspruch zu erheben.

Hinweis:
Die Veröffentlichung der Dokumente zu den Entgelten erfolgt seit 1. Juli 2004. Die Veröffentlichung der Dokumente zu den AGB/Dienstebeschreibungen erfolgt seit 20. September 2004.

Informationen zur Anzeigepflicht von Betreibern betreffend Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgelte finden Sie unter Betreiberservice.