RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Durch die KEM-V nicht (mehr) vorgesehene Rufnummernbereiche

In der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) finden sich Regelungen zu sämtlichen in Österreich verwendeten Rufnummernbereichen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Rufnummern(bereiche), die jeweils nach einem gewissen Übergangszeitraum nicht mehr für die Verwendung zur Verfügung stehen.

  • Die Nutzung des Rufnummernbereiches 194 war spätestens bis 12.05.2005 einzustellen.
  • Die Nutzung der Rufnummer 118 1 zur Erbringung eines Telefonauskunftsdienstes war spätestens bis 12.05.2005 einzustellen. Danach durfte noch für maximal ein Jahr eine Ansage geschaltet werden.
  • Die Nutzung folgender Rufnummernbereiche war spätestens bis 12.05.2007 einzustellen:
    • 15
    • 17
    • 711
    • 802
    • 710, 730 und 740
  • Die Nutzung der Ortsnetzkennzahl 222 für Wien war spätestens binnen einer Frist von drei Jahren (12.05.2007), 70 für Linz ist spätestens binnen einer Frist von zehn Jahren (12.05.2014) ab dem In-Kraft-Treten der KEM-V einzustellen. Als Rufnummer des Anrufers im Sinne der Bestimmungen des § 5 KEM-V war für das Ortsnetz Wien spätestens binnen einer Frist von zwei Jahren (12.05.2006) nur mehr die Ortsnetzkennzahl 1 und ist für Linz spätestens binnen einer Frist von neun Jahren (12.05.2013) nur mehr die Ortsnetzkennzahl 732 zulässig (siehe auch FAQ).

Kommunikationsdienstebetreiber, die für Teilnehmer Dienste auf Basis von Rufnummern erbringen, die von Abschaltungen betroffen sind, sind verpflichtet, die betreffenden Teilnehmer rechtzeitig und umfassend über die bevorstehenden Änderungen zu informieren.

Die dazu relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere im § 127 der KEM-V 2009 bzw. im § 110 der außer Kraft getretenen KEM-V.

Einige Unternehmen haben die unter besonderen Umständen gewährte Möglichkeit einer Fristverlängerung in Anspruch genommen. Eine Liste der noch aktiven Rufnummern findet sich am Ende der Seite.