RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Bekanntmachungen

Auf dieser Seite werden Zustellungen über das elektronische Kommunikationssystem der Regulierungsbehörde gemäß §§ 40 Abs 7 KommAustria-Gesetz (KOG) iVm 37 Zustellgesetz (ZustG) bekanntgemacht.

Die Aktenbestandteile werden auf dem e-Government-Portal (https://egov.rtr.at) der Regulierungsbehörde zum Abruf durch die Parteien des Verfahrens bereitgehalten.

Gemäß § 37 Abs 1 ZustG gilt die Zustellung am dritten Werktag nach dem erstmaligen Bereithalten der Aktenbestandteile als bewirkt.