Betreiberservice
Auf den folgenden Seiten finden Sie speziell für Betreiber von Kommunikationsdiensten relevante Informationen:
Anzeigepflichten
Das Betreiben von Kommunikationsdiensten unterliegt gemäß Telekommunikationsgesetz 2003 verschiedenen Pflichten zur Anzeige bei der Regulierungsbehörde.
Finanzierungsbeitrag
Betreiber von öffentlichen Kommunikationsdiensten sind grundsätzlich finanzierungsbeitragspflichtig. Informationen zur Berechnung der Höhe sowie das Prozedere sind auf den Seiten zum Finanzierungsbeitrag abrufbar.
Frequenzen
Die Voraussetzungen für die Vergabe von Frequenzen sowie allgemeine Informationen zur Frequenzverwaltung sind auf den Seiten zu Frequenzen zu finden.
Rufnummern
Für das Anbieten von Kommunikationsdiensten werden in der Regel Kommunikationsparameter benötigt. Über die Bedingungen der Zuteilung von Rufnummern sowie allgemeine Regelungen informieren die Seiten zu Rufnummern.
Netzsicherheit
Für Betreiber gelten die im Telekommunikationsgesetz 2003 niedergeschriebenen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Sicherheit und Integrität ihrer Netze und Dienste. Informationen hierzu sowie zu Regelungen und Form der Mitteilung von Vorfällen an die Regulierungsbehörde finden Sie im Bereich Netzsicherheit.
Infopflichten
Neben den Anzeigepflichten, welche sich für Betreiber von Kommunikationsdiensten aus dem Telekommunikationsgesetz 2003 ergeben, sind auch Infopflichten in der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung festgeschrieben.
Rechtsdurchsetzung
Streitigkeiten zwischen Betreibern können unter Mithilfe der Regulierungsbehörde beigelegt werden. Es stehen ihr dabei verschiedene Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.





