- Telekommunikationsgesetz 2003
- Telekommunikationsmärkte- verordnung
- Breitbandinitiative Österreich 2003
Breitband
Begriff und Bedeutung
Der Zugang zum breitbandigen Bitstrom von A1 Telekom Austria ermöglicht es alternativen Internet Service Providern, ihren eigenen Endkunden breitbandige Internetzugänge anzubieten. Durch entstehende wettbewerbliche Impulse trägt der sogenannte „Bitstream-Zugang“ zu einer verbesserten Breitband-Versorgung Österreichs bei. Es handelt sich gemeinsam mit der Entbündelung um die bedeutendste Zugangsverpflichtung, die es alternativen Internetserviceprovidern ermöglicht, eigene Endkunden mit breitbandigen Internetzugängen zu versorgen.
Details zur Marktabgrenzung
Aufgrund der zunehmenden Substitution von festnetzgestützten Breitbandanschlüssen durch mobile Breitbandanschlüsse bei Privatkunden, die durch nachfrageseitige Erhebungen bestätigt wurde, sah sich die RTR-GmbH im Jahr 2009 zur Vornahme von Änderungen an der Marktdefinition für den Breitbandvorleistungsmarkt in der Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 ("TKMV 2008") veranlasst.
Bedingt durch die genannten wettbewerblichen Veränderungen auf dem die Privatkunden betreffenden Marktsegment wurde der bislang in seiner Gesamtheit abgegrenzte Breitbandvorleistungsmarkt durch eine Adaptierung von § 1 Z 11 TKMV 2008 auf die Bereitstellung von Anschlüssen an Nichtprivatkunden eingeschränkt; die Änderung (BGBl II Nr. 468/2009) trat zum 1.02.2010 in Kraft. In dieser adaptierten Form ist der Breitbandvorleistungsmarkt auch zum derzeitigem Zeitpunkt als der Ex-ante-Regulierung unterliegend anzusehen.
Ex-ante Verpflichtungen (diese werden im vorhinein einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegt) legen die wettbewerblichen Rahmenbedingungen auf diesem Markt fest. Durch die Auferlegung derartiger Verpflichtungen soll eine Entwicklung zu nachhaltigem, effektivem Wettbewerb erreicht werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfasst dieser Markt in sachlicher Hinsicht die Bereitstellung des breitbandigen bidirektionalen Zugangs für Nichtprivatkunden auf der Vorleistungsebene unabhängig von der tatsächlichen Bandbreite ausschließlich mittels Digital Subscriber Line (DSL) auf Basis eines Kupferdoppeladeranschlusses, unabhängig davon, ab welchem Konzentrationspunkt (z.B. ab dem Hausverteiler, ab dem Kabelverzweiger oder erst ab dem Hauptverteiler) gegebenenfalls Glasfaser zur Anbindung eingesetzt wird.
Intern oder extern bereitgestellte Anschlüsse über andere Zugangstechnologien wie z.B. CATV, UMTS/HSPA, PLC (Powerline Communications), Funk (WLL, W-LAN, WiMax), Glasfaser (FTTH) sowie Breitbandanbindungen über Satellit bzw. Zugangsformen wie Mietleitungen oder die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung sind nicht Bestandteil dieses Marktes.
In räumlicher Hinsicht umfasst dieser Markt das gesamte Bundesgebiet.
Marktanalyse
Auf diesem Markt sind A1 Telekom Austria derzeit folgende Verpflichtungen ex-ante auferlegt (Bescheid M 1/10 der Telekom-Control-Kommission) vom 15.11.2010:
- Zugangsverpflichtung zum breitbandigen Bitstrom
- Verpflichtung, bei Einführung neuer Endkundenprodukte, entsprechende Vorleistungsprodukte anzubieten
- Regionale Verkehrsübergabe an neun Übergabepunkten
- Nationale Verkehrsübergabe an einem dieser neun Übergabepunkte nach Wahl des nachfragenden Internet Service Providers
- Bereitstellung einer Voice-over-Broadband-Option samt integriertem Datenvolumen
- Zugang zu einem „naked-DSL“-Produkt
- Gleichbehandlungsverpflichtung
- Entgeltkontrolle auf Basis Retail-Minus unter Hintanhaltung einer Preis-Kosten-Schere (entrichtetes Einzelproduktentgelt muss zur Abdeckung von Vorleistungsentgelt und vermeidbaren Kosten von A1 Telekom Austria AG ausreichen)
- Standardangebot bezüglich aller angebotenen Bitstream-Produkte
- vierwöchige Vorankündigungsfrist gegenüber Vorleistungspartnern bei Änderung von Vorleistungsprodukten und neuen Breitband-Endkundenprodukten
- Getrennte Buchführung und Kostenrechnungssystem zur Verhinderung unerlaubter Quersubventionierung
Hier finden Sie die aktuelle Definition des Marktes für die Bereitstellung von breitbandigen Anschlüssen für Nichtprivatkunden auf Vorleistungsebene.
Hier finden Sie die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission zu M 1/10 vom 15.11.2010.
Hier finden Sie das von A1 Telekom Austria veröffentlichte Standardangebot:
Hier finden Sie aktuelle statistische Informationen zur Nutzung von Breitbanddiensten in Österreich:
http://www.rtr.at/de/komp/TKMonitor_4_2011





