E-Commerce-Gesetz (ECG)
Die RTR-GmbH ist gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz (ECG) dazu verpflichtet, eine Liste zu führen, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die keine Werbe-E-Mails erhalten möchten.
Wie erfolgt der Eintrag in die ECG-Liste?
Senden Sie ein E-Mail, bei der die einzutragende E-Mail-Adresse als Absender aufscheint, an eintragen@ecg.rtr.at mit dem Betreff "Eintragen RTR-ECG Liste". Sie erhalten kurz darauf ein E-Mail, in dem Sie zur Bestätigung aufgefordert werden. Wenn Sie dieses E-Mail beantworten, wird Ihre E-Mail-Adresse eingetragen.
Neben einzelnen E-Mail-Adressen können auch ganze Domains in die Liste eingetragen werden. Domains können nur durch E-Mails von "postmaster" und "hostmaster" der entsprechenden Domain an eintragen-domain@ecg.rtr.at in die Liste aufgenommen werden. Um die Rechte einzelner User einer Domain nicht zu verletzen, müssen Domain-Inhaber die Domain auf Wunsch eines Users wieder austragen.
Bin ich durch das Eintragen in die Liste vor weiteren Spam-E-Mails geschützt?
Nein. Spam wird überwiegend von Personen versandt, denen die rechtlichen Vorschriften egal sind. Diese Personen werden die Liste auch nicht beachten.
Wer muss die ECG-Liste beachten?
Diensteanbieter, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, müssen diese Liste beachten. Dies bedeutet aber nicht, dass bei Nichteintragung in die ECG-Liste die Zusendung unerbetene E-Mail-Werbung zulässig wäre. Nach § 107 TKG 2003 ist E-Mail-Werbung grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig, gewisse Ausnahmen gibt es im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen. Verletzungen des § 107 TKG 2003 sind verwaltungsrechtlich strafbar (Strafrahmen bis zu EUR 37.000).
Die RTR-GmbH muss die Liste jedem "Diensteanbieter der Informationsgesellschaft" zur Verfügung stellen. Das ist – vereinfacht ausgedrückt – jeder, der im Internet wirtschaftlich tätig ist – also ein Großteil aller Unternehmen in Europa. Die RTR-GmbH hat keine Möglichkeit, zu überprüfen, ob es sich dabei um ein seriöses Unternehmen handelt, oder um ein unseriöses Unternehmen, das die Liste dazu missbraucht, erst recht E-Mails an die Adressen auf der Liste zu versenden. Ein solcher Missbrauch der ECG-Liste soll durch neue Abrufmöglichkeiten hinkünftig nicht mehr möglich sein.
Wie kann ich die ECG-Liste abrufen?
Informationen zur Verwendung bzw. Verarbeitung der ECG-Liste
Weitere Informationen
Informationen zur Rechtslage betreffend unerwünschte E-Mail- und SMS-Werbung und was man gegen Spam tun kann finden Sie in dem unten abrufbaren Infoblatt.
- [PDF] Spam_Infoblatt - 173.4 kB






