RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Öffentliche Bekanntmachung der Telekom-Control-Kommission zur Ausforschung unbekannter Parteien

TKK
01. 04. 2008

M 1/07-62

Wien

Die Telekom-Control-Kommission teilt mit:

Die Telekom-Control-Kommission führt derzeit gemäß § 37 TKG 2003 zur Zahl M 1/07 ein Verwaltungsverfahren zur Klärung der Frage, ob auf dem Vorleistungsmarkt für den breitbandigen Zugang gemäß § 1 Z 17 TKMVO 2003 idgF ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb herrscht. Gemäß § 37 Abs. 5 TKG 2003 hatte gemäß den bisher getroffenen Feststellungen lediglich das Unternehmen Telekom Austria TA AG Parteistellung.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung zur Zahl 2008/03/0020 vom 26.03.2008 (zum Download unten bereitgestellt) ausgesprochen, dass auch „Betroffene“ einer solchen Marktanalyse einen Bescheid, in dem über das (Nicht)Vorhandensein einer marktbeherrschenden Stellung oder über die Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen nach dem 5. Abschnitt des TKG 2003  entschieden wird, bekämpfen können müssen.

Alle - mit Ausnahme von reinen Wiederverkäufern (Callshops, Internetcafés) - Betreiber von Telekommunikationsnetzen bzw. -diensten, die über eine Bestätigung einer vollständigen Anzeige gem. § 15 Abs. 3 TKG 2003 bzw. über  eine Konzessionsurkunde nach dem TKG (1997) verfügen (bekannte Parteien), werden individuell verständigt.

Betreiber eines Telekommunikationsnetzes oder -dienstes im Sinne des § 3 TKG 2003, die der Auffassung sind, dass sie vom Ausgang des erwähnten Verfahrens betroffen sind (unbekannte Parteien), werden ersucht, dies der Behörde unter Angabe von Gründen, die eine Parteistellung im Sinne des § 8 AVG glaubhaft machen, elektronisch an die Email-Adresse marktanalyse01_07@rtr.at bekanntzugeben.

Lediglich ersatzweise kann eine solche Mitteilung auch postalisch an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77 – 79, 1060 Wien, erfolgen.

Die Telekom-Control-Kommission ist aufgrund der zu vermutenden Anzahl an Parteien bestrebt, das gegenständliche Verfahren ab dem gegenwärtigen Zeitpunkt möglichst unter Zuhilfenahme von elektronischer Datenübermittlung zu führen.

Insbesondere zur Sicherstellung des rechtlichen Gehörs (§ 45 Abs. 3 AVG) aller der Telekom-Control-Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannten Parteien sowie im Interesse einer effizienten Verfahrensführung wird daher ersucht, für die

Zustellung relevanter Dokumente des Verfahrensaktes M 1/07 eine E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens bekannt zu geben, an die die RTR-GmbH in weiterer Folge alle Dokumente rechtswirksam zustellen wird.

Die Bekanntgabe der E-Mail-Adresse erfolgt bevorzugt mittels E-Mail an die E-Mail-Adresse marktanalyse01_07@rtr.at, lediglich ersatzweise postalisch an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77 – 79, 1060 Wien.

Nach Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse werden alle weiteren Verfahrensdokumente elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Die elektronische Übermittlung der relevanten Dokumente des Verfahrensaktes M 1/07 wird elektronisch im Format „*.pdf“ erfolgen.

In einem ersten Schritt werden dabei folgende relevante Dokumente übermittelt werden:

  • Gutachten hinsichtlich Vorliegen von beträchtlicher Marktmacht
  • Gutachten hinsichtlich spezifischer Verpflichtungen
  • Maßnahmenentwurf vom 18.02.2008
  • Gemäß § 128 TKG 2003 eingelangte Stellungnahmen
  • Gemäß § 129 TKG 2003 eingelangte Stellungnahme der Europäischen Kommission
  • Anfrage der Europäischen Kommission inkl. Antwort der Telekom-Control-Kommission
  • Bisherige Stellungnahmen der Telekom Austria TA AG (um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigt)

 

Wir weisen darauf hin, dass die Frist für das Einbringen von Stellungnahmen am

Montag, dem 05.05.2008, 12:00 Uhr, einlangend bei der Behörde

endet. Eine möglichst zeitnahe Glaubhaftmachung von Gründen, die eine Parteistellung im Sinne des § 8 AVG glaubhaft machen, wird daher empfohlen.

Sollten Sie allerdings an einer schriftlichen Zurverfügungstellung der angeführten Dokumente interessiert sein, besteht die Möglichkeit, in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH an der oben angeführten Adresse von Montag – Donnerstag von 09:00 – 16:00 und Freitag von 09:00 – 13:00 gegen Voranmeldung Akteneinsicht zu nehmen und gegen Kostenersatz Kopien vornehmen zu lassen.

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