Frequenzen
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Frequenzen. Detaillierte Informationen zu einzelnen Frequenzbereichen finden Sie unter dem Punkt Frequenzvergabe.
- Was sind unlizenzierte Frequenzen?
Grundsätzlich dürfen Frequenzen erst genutzt werden, nachdem sie entweder durch die Fernmeldebehörde oder die Regulierungsbehörde zugeteilt wurden. In einzelnen Frequenzbereichen ist allerdings keine Frequenzzuteilung erforderlich, diese Frequenzen dürfen von jedermann genutzt werden (z.B. WLAN-Frequenzen im Bereich 2,4 und 5 GHz. Dabei sind jedoch die entsprechenden Nutzungsbedingungen einzuhalten. In diesen Frequenzbereichen gibt es allerdings keinen Schutz vor Störungen, die trotz Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch Mitbewerber entstehen können.
- Was sind lizensierte Frequenzen?
Lizensierte Frequenzen sind solche, die erst nach Zuteilung durch die Fernmeldebehörde oder die Regulierungsbehörde genutzt werden können. Der Frequenzinhaber erhält in diesem Fall ein exklusives Nutzungsrecht und genießt damit auch einen durchsetzbaren Schutz vor Störungen.
- Wer kann lizenzierte Frequenzen beantragen?
Grundsätzlich kann jeder Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten Frequenzzuteilungen beantragen. Im Falle der Zuteilung der Frequenzen durch die Regulierungsbehörde ist allerdings nachzuweisen, dass der Antragsteller über die technischen Fähigkeiten und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erbringung des geplanten Dienstes verfügt.
- Wer ist für die Zuteilung von Frequenzen zuständig?
Grundsätzlich ist für die Zuteilung von Frequenzen die Fernmeldebehörde zuständig. Für einzelne Frequenzbereiche kann der Bundesminister allerdings per Verordnung festlegen, dass die Zuteilung zahlenmäßig zu beschränken ist. Wird eine derartige Festlegung getroffen, ist in weiterer Folge die Regulierungsbehörde (Telekom-Control-Kommission) für die Zuteilung der Frequenzen zuständig.
- Was kostet die Zuteilung von Frequenzen?
Hier ist zu unterscheiden, ob die Zuteilung durch die Fernmeldebehörde oder durch die Regulierungsbehörde erfolgt.
Zuteilung durch die Fernmeldebehörde: Im Falle der Zuteilung der Frequenzen durch die Fernmeldebehörden fallen Zuteilungsgebühren an, deren Höhe mittels Verordnung des BMVIT festgelegt wird.
Werden Frequenzen durch die Regulierungsbehörde zugeteilt, so erfolgt dies im Rahmen eines Auktionsverfahrens. Seitens der Behörde wird in diesem Fall ein Mindestgebot für die zu vergebenden Frequenzen festgelegt. Dieses Mindestgebot ist Ausgangslage für die Auktion, in welcher der tatsächlich zu entrichtende Betrag ermittelt wird.
- Wie lange dauert die Zuteilung von Frequenzen?
Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde: Das Verfahren, in welchem die Regulierungsbehörde Frequenzen zuteilt, ist in § 55 TKG 2003 geregelt. Hinsichtlich der Dauer des Vergabeverfahrens können keine endgültigen Aussagen getroffen werden, da abhängig von den jeweiligen Frequenzbereichen unter Umständen vorab Fragen betreffend die Grenzkoordinierung durch das BMVIT zu klären sind. Die Dauer dieses Prozesses ist schwer einschätzbar.
Wenn die Frequenzen der Regulierungsbehörde zugeteilt wurden, kann diese das Vergabeverfahren durchführen, wobei im Gesetz eine zumindest zweimonatige Ausschreibungsfrist vorgesehen ist.
Frequenzzuteilung durch die Fernmeldebehörden: Auch hier können vor der Zuteilung Grenzkoordinierungen erforderlich sein, deren Dauer schwer einschätzbar ist und von Fall zu Fall variiert. Für die Zuteilung durch die Fernmeldebehörden gibt es ansonsten keine Sondervorschriften, das Verfahen wird nach dem AVG durchgeführt.
- Fallen bei der Frequenznutzung laufende Gebühren an?
Neben den Gebühren, die anlässlich der Zuteilung der Frequenzen anfallen, sind vom Frequenzinhaber auch laufende Gebühren zu entrichten (Frequenznutzungsgebühr). Diese Gebühren werden von den Fernmeldebehörden vorgeschrieben (TKGV).





