KEM-V 2009
Die Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009, BGBl II Nr 212/2009 idgF (KEM-V 2009) legt den öffentlichen Rufnummernplan und den öffentlichen Wählplan als Teilplan für Kommunikationsparameter sowie die Entgelte und allgemeinen Regelungen betreffend Mehrwertdienste fest. Für die verschiedenen Rufnummernbereiche werden die Zuteilungskriterien und Nutzungsmerkmale festgesetzt und das Verfahren zur Erlangung von Nutzungsrechten geregelt.
Hinweis:
Die im RIS verfügbare konsolidierte Version ist rechtlich nicht verbindlich.
| Gesetzestexte im RIS | |||
|---|---|---|---|
| 14.04.2010 | 1. Novelle KEM-V 2009 | BGBl II Nr 109/2010 | weitere Infos/EB |
| 07.07.2009 | KEM-V 2009 Anlage: Ortsnetze | BGBl II Nr 212/2009 | weitere Infos/EB weitere Infos zu Ortsnetzen |






