Bild für den Bereich Wettbewerbsregulierung

Kostenrechnung

Bottom-Up-Kostenrechnungsmodelle


Die Kommunikationsdienste machten in den vergangenen Jahren einen bedeutenden Wandel durch. Die traditionelle festnetzgebundenen Sprachtelefonie wurde durch Mobilfunk ergänzt und teilweise abgelöst. Der Zugang zum Internet wurde für weite Teile der Bevölkerung möglich. Die angebotenen Bandbreiten sowie die darüber transportierten Datenmengen wuchsen rasch an. Auch in Zukunft wird sich dieses Wachstum fortsetzen und erfordert daher auch eine laufende Weiterentwicklung der zugrunde liegenden Telekommunikationsinfrastruktur.

Viele europäische Telekomanbieter haben zuletzt ihre Netze zu einem "Next Generation Network" (NGN) aufgerüstet oder planen diesen technologischen Schritt für die nächsten Jahre. Im Anschlussbereich zum Endkunden erfolgt durch den teilweisen Einsatz von Glasfaserleitungen eine Aufrüstung zu einem "Next Generation Access" (NGA).

Diese Entwicklungen erforderten auch Anpassungen in den regulierten Bereichen des Zugangs zu Kommunikationsnetzen und deren Zusammenschaltung (All IP im NGN). Insbesondere sind auch die Entgelte für diese Vorleistungen davon betroffen, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen und die den diesbezüglichen Vorgaben der Europäischen Kommission zu entsprechen haben.

Zur Ermittlung der jeweiligen Kosten dieser Vorleistungen werden von der RTR Kostenrechnungsmodelle eingesetzt.

In den folgenden weiterführenden Links sind Informationen zu den aktuellen Kostenrechnungsmodellen zu finden:


Überprüfung der Kostenrechnung der A1 Telekom Austria AG

Gemäß § 96 Abs. 5 TKG 2021 hat die Regulierungsbehörde eine Beschreibung der Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegten Kostenrechnungsmethode zu veröffentlichen. In dieser Beschreibung sind die wesentlichen Kostenarten und die Regeln der Kostenzuweisung aufzuführen. Die Anwendung der vorgeschriebenen Kostenrechnungsmethode ist von der Regulierungsbehörde oder einer von ihr beauftragten qualifizierten unabhängigen Stelle jährlich zu überprüfen. Das Prüfergebnis ist von der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen.