Mobilterminierungsmärkte: M 1/08-284-287 v. 15.06.2009
Am 15.06.2009 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) vier Bescheide (M 1/08-284-287) betreffend Analysen der Mobilterminierungsmärkte der mobilkom austria AG (mobilkom, M 1/08-284, nunmehr A1 Telekom Austria AG), T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile, M 1/08-285), Orange Austria Telecommunication GmbH (Orange, M 1/08-286) sowie der Hutchison 3G Austria GmbH (Hutchison, M 1/08-287) beschlossen. Mit diesen Bescheiden wurde festgestellt, dass die genannten Mobilfunknetzbetreiber jeweils über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 37 TKG 2003 verfügen; darüber hinaus wurden den Mobilfunknetzbetreibern u.a. spezifische Verpflichtungen zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung auferlegt.
Nach Spruchpunkt B.4. der og. Bescheide hat der als marktbeherrschend festgestellte Mobilfunknetzbetreiber jeweils gemäß § 38 Abs 3 TKG 2003 binnen 4 Wochen ab Rechtskraft des jeweiligen Bescheides ein Standardangebot betreffend „Terminierung in sein öffentliches Mobiltelefonnetz“ auf seiner Unternehmenswebseite zu veröffentlichen und laufend auf aktuellem Stand zu halten. Diese Standardangebote haben folgende näher zu bestimmende Mindestinhalte aufzuweisen:
- Arten und Kosten der Realisierung von Zusammenschaltungsverbindungen,
- Informationen über Standorte der Vermittlungsstellen,
- Verkehrsarten und Entgelte.
Die og. Mobilfunknetzbetreiber kamen der Verpflichtung zur Veröffentlichung fristgerecht nach. Die aktuellen Standardangebote sind hier veröffentlicht:
A1 Telekom Austria AG: http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/RIO_mobil.pdf
T-Mobile Austria GmbH: http://www.t-mobile.at/_PDF/standardangebot_zusammenschaltungsvertrag.pdf
Orange Austria Telecommunication GmbH: http://www.etracker.de/lnkcnt.php?et=odEL9b&url=https://www.orange.at%2FContent.Node%2FRIO_Orange.pdf&lnkname=Downloads__RIO_Orange.pdf__Unternehmen
Hutchison 3G Austria GmbH: http://www.drei.at/portal/media/contentpdf/metanavi/110110_Standardzusammenschaltungsangebot_H3G.pdf





