RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Übersicht über die im Rahmen der gemäß § 37 TKG 2003 regelmäßig durchzuführenden Marktanalyseverfahren

Die folgenden Tabellen zeigen aktuell die von der Telekom-Control-Kommission im Rahmen der gemäß § 37 TKG 2003 regelmäßig durchzuführenden Marktanalyseverfahren der sektorspezifischen ex ante Regulierung.

Die österreichische Regulierungsbehörde unterteilt die in der jeweiligen Telekommunikationsmärkteverordnung (TKMVO) definierten ex ante Märkte in sogenannte Cluster (Gruppen). Anhaltspunkt für die vorgenommene Clusterung war der „alte“ ONP-Rechtsrahmen, wonach sich ein „Festnetzcluster“ (mit Endkunden- und Vorleistungsmärkten), ein „Mobilcluster“ (ausschließlich mit Vorleistungsmärkten), ein „Mietleitungscluster“ (mit einem Endkundenmarkt und Vorleistungsmärkten), ein Festnetzdatencluster (ausschließlich mit Vorleistungsmärkten), sowie ein Rundfunkcluster (ausschließlich mit Vorleistungsmärkten) unterscheiden lässt. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass einer wie auch immer gewählten Clusterung keinerlei rechtliche Bedeutung zukommt. Die nach Durchführung der Marktanalyse gegebenenfalls aufzuerlegenden Verpflichtungen beziehen sich immer auf den jeweiligen Einzelmarkt, unabhängig von dessen Cluster-Klassifizierung.

 


Bereits abgeschlossene Marktanalyseverfahren finden Sie hier.