RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Portierung

Allgemeine Informationen

Die Portierung der Rufnummer ermöglicht dem Teilnehmer, den Betereiber unter Beibehaltung seiner Rufnummer zu wechseln. Die Portierung stellt ein wesentliches Element im Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten dar. Für viele Teilnehmer hat die Sorge, die Rufnummer zu verlieren, ein erhebliches Hindernis dargestellt, ihren Betreiber zu wechseln. Besonders für Geschäftskunden ist die Sicherung konstanter Erreichbarkeit unter einer dem Kundenstock bekannten Rufnummer von großer Bedeutung. Auch Privatkunden können ein Interesse an der Beibehaltung der Rufnummer im Falle des Betreiberwechsels haben, da so keine umfangreichen Neuinformationen an Personen im Umfeld versandt werden müssen.

Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 23 TKG 2003. Portierungen können immer nur innerhalb derselben Kategorie durchgeführt werden (Fest-Fest, Dienst-Dienst, Mobil-Mobil). Voraussetzung für alle Fälle der Portierung ist, dass die Rufnummer noch aktiv ist. Für alle Fälle der Portierung gilt weiters, dass sowohl vom abgebenden als auch vom aufnehmenden Betreiber Entgelte in „nicht abschreckender Höhe“ für die Portierung verlangt werden können.

Portierung Festnetz

1) geografische Rufnummern

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, im Falle eines Wechsels seines Betreibers die geografische Rufnummer beizubehalten. Dies ist insbesondere bei entbündelten Teilnehmeranschlüssen von Bedeutung. Voraussetzung dafür ist, dass der Teilnehmer beim Vertragsabschluss mit dem neuen Betreiber die Portierung mit diesem vereinbart und dieser zur Portierung zustimmt. Der aufnehmende Betreiber vereinbart sodann mit dem abgebenden Betreiber die technische Durchführung der Rufnummernübertragung. Im Regelfall wird diese Portierung innerhalb von 5 Werktagen durchgeführt.

Weiters besteht auch die Möglichkeit, bei einem Wechsel des Standortes (Übersiedlung) innerhalb desselben Vorwahlbereichs seine Rufnummer beizubehalten.

Hier finden Sie die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission zu Z 20/01-49 vom 16.05.2002 zur Festnetzportierung.

2) Diensterufnummern

Inhaber von Dienstrufnummern haben ebenso die Möglichkeit, den Betreiber zu wechseln. Auch hier muss mit dem neuen Betreiber eine Vereinbarung zum Import der Diensterufnummer getroffen werden. Im Regelfall wir diese Portierung innerhalb von 5 Werktagen durchgeführt.

Portierung Mobilnetz

Sowohl Vertrags- als auch Wertkarten-Kunden können ihre mobile Rufnummer portieren; Voraussetzung ist, dass die Rufnummer aktiv ist. Für die Portierung von Mobilfunkrufnummern benötigt der Teilnehmer eine Information seines bisherigen Betreibers über die wesentlichen Bestimmungen seines bestehenden Vertrages und die zu erwartenden Kosten der Vertragsauflösung bzw. der Portierung (NÜV-Information) und eine Bestätigung darüber (NÜV-Bestätigung). Die Information und Bestätigung kann persönlich mit Lichtbildausweis wahlweise beim abgebenden oder beim aufnehmenden Betreiber eingeholt werden und ist 30 Tage gültig. Teilnehmer mit anonymen Wertkartenverträgen benötigen an Stelle der Ausweisleistung den PUK-Code.

Die Portierung selbst kann mit der NÜV-Bestätigung nur beim neuen Betreiber beantragt werden. Die Portierung ist innerhalb von 3 Werktagen durchzuführen oder kann auch bis zu 2 Monate im Voraus für ein bestimmtes Datum vereinbart werden. Die Portierung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, berührt aber eine vertraglich vereinbarte Laufzeit nicht. Bei vereinbarten Mindestvertragsdauern läuft daher trotz Portierung der Rufnummer der Vertrag bis zum Ende dieser Dauer weiter und muss (gegebenenfalls) separat gekündigt werden.

Da bei Rufen zu portierten Rufnummern möglicherweise mit anderen Tarifen als der Anrufer erwartet zu rechnen ist, erfolgt eine Netzansage, in welches Netz tatsächlich gerufen wird. Diese Ansage ist abschaltbar.

Hier finden Sie die Entscheidung  der Telekom-Control-Kommission zu Z 24/03-368 vom 18.05.2009 zur Mobilnetzportierung.