RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

RTR-GmbH

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) wurde durch § 5 des KommAustria-Gesetzes BGBl I 2001/32 gegründet und ist seit 01.04.2001 die Rechtsnachfolgerin der früheren Telekom-Control GmbH.

Die RTR-GmbH fungiert im Bereich der Telekommunikation einerseits als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission, andererseits kommen ihr hier auch hoheitliche Aufgaben zu, die sie als ausgegliederter Rechtsträger wahrnimmt.

Als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission sind die unterschiedlichen Teams der RTR-GmbH dabei für die Gebiete Allgemeine Geschäftsbedingungen, elektronische Signatur, Frequenzvergabeverfahren und Wettbewerbsregulierung zuständig.

Weitere Aufgaben der RTR-GmbH sind alternative Streitbeilegung, die Verwaltung des Digitalisierungsfonds und Fernsehfonds Austria, Endkundenstreitschlichtung, die Verwaltung der Kommunikationsparameter (z.B. Nummerierung) sowie die Definition relevanter Märkte.

Die Aufgaben der RTR-GmbH werden dabei in § 115 TKG 2003 festgelegt. Danach hat die RTR-GmbH alle Aufgaben wahrzunehmen, die ihr durch das TKG 2003 und die auf Grund des TKG 2003 erlassenen Verordnungen übertragen sind, sofern hierfür nicht die Telekom-Control-Kommission gemäß § 117 TKG 2003 zuständig ist.

Hoheitlich wird die RTR-GmbH wird dabei vor allem im Bereich der Verwaltung von Kommunikationsparametern (Zuteilung von Rufnummern per Bescheid) gemäß dem 7. Abschnitt des TKG 2003 tätig.

Darüber hinaus kommen der RTR-GmbH seit dem TKG 2003 auch mehrere Verordnungsermächtigungen zu. Diese betreffen die Bereiche der Kommunikationsparameter sowie  der Mehrwertdienste (hier wurde die Kommunikationesparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung – KEM-V auf Basis der Bestimmungen der §§ 24 Abs. 11 uns 2 sowie 63 TKG 2003 erlassen), als auch die Bereiche der Märkteverordnung (TKMVO) sowie der Richtsatzverordnung (R-VO).

Nähere Angaben über die Organisation der RTR-GmbH finden Sie im Kapitel Über uns.