Spezielle Kommunikationsparameter Verordnung (SKP-V) samt erläuternden Bemerkungen
Mit 27.10.2003 trat die spezielle Kommunikationsparameter Verordnung - SKP-V (samt den erläuternden Bemerkungen) gemäß § 135 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 in Kraft.
Die Verordnung samt erläuternden Bemerkungen liegt in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch auf der Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die SKP-V samt erläuternden Bemerkungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Gemäß § 65 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde Kommunikationsparameter zu verwalten bzw. zur Nutzung zuzuteilen.
Damit sind hinkünftig auch jene Kommunikationsparameter von der Regulierungsbehörde zur Nutzung zuzuteilen, die vor In-Kraft-Treten des TKG 2003 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zugeteilt wurden.
Da das Gesetz eine transparente, objektive und nachvollziehbare Vergabe festlegt, werden die gesetzlichen Bestimmungen durch diese Verordnung konkretisiert. Gemäß § 63 Abs. 1 TKG 2003 kann der Plan für Kommunikationsparameter aus Teilplänen bestehen. Diese Verordnung ist ein Teilplan im Sinne des § 63 Abs.1 TKG 2003.
- [PDF] SKP-V - 121.5 kB
- [PDF] Erläuternde Bemerkungen zur SKP-V - 113.5 kB





