RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Schlichtungsstelle

Wobei kann die Schlichtungsstelle helfen?

  • Bei Streitigkeiten über eine Rechnung
  • Bei anderen Problemen mit einem Betreiber

Ich bin mit einer Rechnung nicht einverstanden. Was muss ich tun?

Bevor die Schlichtungsstelle für Sie tätig werden kann, müssen Sie zunächst versuchen, die Angelegenheit mit Ihrem Betreiber direkt zu klären. Bei einer Streitigkeit über eine Rechnung machen Sie am besten einen schriftlichen Rechnungseinspruch. Wie lange Sie dafür nach Erhalt der Rechnung Zeit haben, ist je nach Betreiber unterschiedlich. Die Fristen für den Einspruch sind in der Regel auf der Rechnung angeführt. Sie können diese Frist aber auch bei Ihrem Betreiber nachfragen.

Ihren schriftlichen Einspruch beim Betreiber können Sie der Schlichtungsstelle zur Kenntnis bringen und damit einen Aufschub der Fälligkeit hinsichtlich des strittigen Rechnungsbetrages erwirken. Dafür muss das „Verfahrensformular“ für den Aufschub der Fälligkeit vollständig und richtig ausgefüllt an die Schlichtungsstelle übermittelt werden (siehe Webformular und Download des Verfahrensformulars am Ende dieser Seite). Genauere Informationen zum Aufschub der Fälligkeit finden Sie in den Verfahrensrichtlinien im Abschnitt II.

Ich habe ein anderes Problem mit meinem Betreiber. Was muss ich tun?

Bevor die Schlichtungsstelle für Sie tätig werden kann, müssen Sie zunächst versuchen, die Angelegenheit mit Ihrem Betreiber direkt zu klären. Wenn es nicht um Zahlungsstreitigkeiten geht, sondern z.B. die Qualität des Produkts nicht passt oder es Probleme bei der Bestellung, Herstellung oder Kündigung eines Telefonanschlusses gibt, dann gilt Folgendes:

Teilen Sie Ihrem Betreiber Ihre Beschwerde schriftlich mit und warten Sie seine Antwort darauf ab. Die Übermittlung des Verfahrensformulares ist in diesem Fall nicht notwendig.

Ich habe nun eine schriftliche Antwort von meinem Betreiber bekommen. Ich bin mit dieser Antwort nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Sie haben nun grundsätzlich einen Monat Zeit, um der Schlichtungsstelle schriftlich mitzuteilen, dass Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen wollen (= Schlichtungsantrag). Dies gilt sowohl bei Streitigkeiten über eine Rechnung als auch bei anderen Problemen mit einem Betreiber.

Wie soll ein Schlichtungsantrag aussehen?

Verwenden Sie dazu das untenstehende Webformular der Schlichtungsstelle. Wenn Sie das Formular nicht online ausfüllen möchten, können Sie das "Verfahrensformular" (unter Downloads) ausdrucken und per Post oder Fax an die RTR-GmbH übermitteln.

Wie erreiche ich die Schlichtungsstelle?

Erstkontakt:

  • Bei Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle und bei allgemeinen Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0810 511811 (EUR 0,07267/Minute); Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr

Bei bereits anhängigen Verfahren:

  • Mit der ersten schriftlichen Antwort von uns bekommen Sie eine Geschäftszahl. Diese beginnt immer mit „RSTR“ Bei bereits anhängigen Verfahren ist diese Zahl immer anzugeben.
  • Bei Fragen zu einem bereits anhängigen Schlichtungsverfahren erreichen Sie uns telefonisch unter +43 (0) 1 58058 444, Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
  • Weitere Kontaktmöglichkeiten: per Post oder per Fax: +43 (0) 1 58058 9494 oder mittels Webformular der Schlichtungsstelle

Sonst noch Fragen?
Am Ende der Seite finden Sie unsere Verfahrensrichtlinien. Die Verfahrensrichtlinien regeln den Ablauf des Verfahrens.

Bei Interesse an der bisherigen Arbeit der Schlichtungsstelle können ein paar der wichtigsten von der Schlichtungsstelle erstellten Lösungsvorschläge auf der Website nachgelesen werden.

 

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