Refarming 900/1800 MHz
Die Frequenzen in den Bereichen 880-915/925-960 MHz bzw. 1710-1785/1805-1880 MHz wurden europaweit ausschließlich für die Nutzung der GSM-Technologie vergeben. Diese harmonisierte Einschränkung auf einen gemeinsamen Standard verhalf GSM zum Durchbruch und ließ den Mobilfunk zu einem der ganz großen technologischen Erfolge Europas im letzten Jahrhundert werden. Fast 20 Jahre später gibt es aber neuere und effizientere Technologien, insbesondere zur Übermittlung von Daten. UMTS konnten sich bereits bewähren. Mit LTE steht nun die nächste Mobilfunkgeneration ante portas, die Übertragungsraten von über 100 Mbit/s ermöglichen soll.
In den letzten Jahren war ein rasantes Wachstum im Bereich der mobilen Datendienste zu verzeichnen. Mittlerweile werden bereits mehr „Daten-Bits“ als „Sprach-Bits“ übertragen. Diese Entwicklung fordert eine volkswirtschaftliche Neubewertung der Nutzung der betroffenen Frequenzen. Es steht für die Regulierungsbehörde außer Zweifel, dass die GSM-Frequenzen durch die Verwendung moderner Technologien mittel- bis langfristig effizienter genutzt werden können: Zum einen weil neuere Technologien in der Regel (spektral-)effizienter sind, zum anderen weil die 900 MHz-Frequenzen zur Verbesserung der ländlichen Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten genutzt werden können. Es ist daher aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, die GSM-Frequenzen für die Nutzung anderer Technologien als GSM zu öffnen, sprich die Frequenzen zu „refarmen“.
Dies setzt rechtliche Anpassungen auf mehreren Ebenen voraus. Am 15. Juni 2009 hat die Europäische Kommission der CEPT ein Mandat erteilt in dem unter anderem untersucht werden sollte, unter welchen technischen Bedingungen LTE im 900 und 1800 MHz-Band betrieben werden kann, und ob es andere für die Bänder relevante Technologien gibt. Das Ergebnis dieses Mandats waren drei Berichte (Report 40, Report 41 und Report 42) der CEPT welche am 12. November 2010 durch die ECC beschlossen wurden.
Am 18. April 2011 hat die Europäische Kommission die Änderung der Kommissionsentscheidung 2009/766/EG unter der Zahl 2011/251/EU im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zusätzlich zu UMTS wurden nunmehr auch LTE und WiMax in den Bändern 900 und 1800 MHz angeführt.Die Entscheidung sieht eine nationale Umsetzung bis 31.12.2011 vor.
Der nächste Schritt ist die Umsetzung im nationalen Frequenznutzungsplan. Erst dann kann die Telekom-Control-Kommission (TKK) – auf Antrag – die Nutzung im Rahmen eines Verfahrens nach § 57 TKG 2003 ändern. Diese Nutzungsänderung wirft aber eine Reihe von Problemen auf. Ein Problem ist Inkompatibilität der derzeitigen Zuteilungen, die auf dem 200-kHz-Kanalraster von GSM basiert, mit den Anforderungen, die neue Technologien stellen (5 MHz Blöcke). Ein anderes Problem sind allfällige Wettbewerbsverzerrungen. Zwei der bestehenden Betreiber verfügen nicht über ausreichend Spektrum im 900 MHz-Bereich, um diese Frequenzen für 3G- bzw. 4G-Dienste zu nutzen. Das Telekommunikationsgesetz wie auch die europarechtlichen Bestimmungen sehen in diesem Fall die Untersagung oder Auflagen vor. Eine denkbare Auflage zur Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen wäre beispielsweise eine Neuverteilung des Spektrums. Eine weitere Hürde ist der zusätzliche Frequenzbedarf in der Umstellungsphase, der aufgrund des Bestands an GSM-Terminals und der breiten UMTS- bzw. LTE-Kanäle erforderlich sein könnte sowie die geringen Investitionsanreize aufgrund der relativ kurzen Restlaufzeit der GSM-Frequenzen.
Zu diesem Thema wurde im März 2011 eine Konsultation (Stellungnahmen, Ergebnisse und weitere Schritte) durchgeführt.
Stand 19.09.2011
In diesem Zusammenhang relevante Dokumente:
- [PDF] RL2009_114_EG - 718.6 kB
- [PDF] Ent900_1800_2009_766_EG - 721.8 kB
- [PDF] CEPTREP040 - 770 kB
- [PDF] CEPTREP041 - 581.2 kB
- [PDF] CEPTREP042 - 934.5 kB
- [PDF] 2011_251_eu_de - 707.1 kB





