RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

2400 MHz Spektrum

Die folgende Grafik gibt einen groben Überblick über WLAN im 2,4 GHz-Band. Darüber hinaus wird WLAN auch im 5 GHz-Band genutzt.

2.4 GHz

(EN 300 328 zB. WLAN nach IEEE 802.11b/g/n)


WLAN-Geräte nutzen im 2,4 GHz-Bereich die Kanäle 1 (2,412 GHz) bis 13 (2,472 GHz). Nachdem WLAN eine Bandbreite von ca. 20 bzw. 40 MHz nutzt, der Abstand zwischen benachbarten WLAN-Kanälen jedoch nur 5 MHz beträgt, überlappen sich benachbarte Kanäle. Bei einer Bandbreite von 20 MHz sind daher nur 4 (und nicht 13) Kanäle praktisch nutzbar, etwa die Kanäle 1, 5, 9 und 13. Bei einer Bandbreite von 40 MHz sind lediglich zwei Kanäle praktisch nutzbar (zB Mittenfrequenz bei Kanal 3 bzw. 11).

WLAN-Geräte, die der aktuellen Entscheidung der Kommission zur Harmonisierung der Frequenznutzung von Geräten mit geringer Reichweite (SRD-Entscheidung) entsprechen, sind im Sinn der Entgeräterichtlinie (1999/5/EC, umgesetzt mit FTEG) harmonisierte Klasse 1 Geräte der Subklasse 58. Diese Geräte bedürfen keiner Notifikation entsprechend des Artikels 6.4 und können ohne technische oder administrative Bedingungen verwendet werden. Darüber hinaus benötigen diese Geräte kein „Rufzeichen“ bei der CE-Kennzeichnung. 

So lange der Hotspot nicht Dritten gewerblich angeboten wird, ist keine Anzeigepflicht (Allgemeingenehmigung - §15 TKG 2003, AGG) gegeben.


Kontakt: Adressen des BMVIT

Stand: 17.10.2011

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InhaltDateiname
Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2009 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite2009_381_EG_de.pdf
Empfehlung der Kommission vom 20.März 2003 zur harmonisierten Gewährung
des öffentlichen Funk-LAN-Zugangs zu öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten in der Gemeinschaft
Empfehlung_der_Kommission_2003_03_20.pdf
Detaillierte Information der obersten Fernmeldebehörde aus 2010 (Hinweis: LD046 ist zwischenzeitlich obsolet)
bmvit-info-052010de.pdf
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