RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Geschätzte Umsätze und Aufwand 2011

Schätzungen für das Jahr 2011

Branche:
Telekommunikation
Medien
Post
 
geschätzter branchenspezifischer Aufwand
5.084.522
2.648.556
512.753
 
geschätzter branchenspezifischer Gesamtumsatz
4.868.819.132
415.888.121
1.676.830.000
 


Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Telekommunikation EUR 300,--, Medien EUR 235,-- Finanzierungsbeitrag pro Jahr) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 27.02.2011 in der RTR-GmbH eingelangt sind.

Medien
Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien beträgt für das Jahr 2011 TEUR 3.860. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt EUR 1.211.550,--. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 2.649.

Telekommunikation
Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2011 EUR 7.277.160. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34 Abs. 1 KOG beträgt EUR 2.192.638. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von EUR 5.084.522.

Post
Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Post beträgt für das Jahr 2011 EUR 712.753. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34a Abs. 1 KOG beträgt EUR 200.000. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von EUR 512.753.

Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).

Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation sind die Aufwendungen für den Bereich der elektronischen Signatur nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.

Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfilmförderungsfonds und des Digitalisierungsfonds gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt.

Mit 01.07.2006 wurde die Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften in der RTR-GmbH angesiedelt. Die daraus entstehenden Aufwendungen werden durch Finanzierungsbeiträge, die durch die KommAustria eingehoben werden, abgedeckt.