Tarifierungsproblematik (0)5 private Netze
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Anfragen und Beschwerden über die mangelnde Kostentransparenz bei Anrufen zu privaten Netzen (05er-Rufnummern) sowie über erhöhte Kosten im Vergleich zu geografischen Rufnummern. Daher hat die RTR-GmbH erstmals im Jänner 2009 eine Übersicht veröffentlicht, wie Anrufe zu privaten Netzen sowie zu Rufnummern in den Bereichen 720 (standortunabhängige Rufnummern) und 780 (Rufnummern für konvergente Dienste) bei verschiedenen Betreibern verrechnet werden. Dieser Vergleich zeigte auch, dass einige Betreiber Gespräche zu 05er-Rufnummern schon immer gleich verrechnet haben wie zu geografischen Rufnummern. Der im September 2010 zuletzt aktualisierte Tarifvergleich steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Da diese Maßnahme und etliche informelle Gespräche mit den betroffenen Betreibern nicht zu einer Verbesserung führten, wurden im Herbst 2010 per Verordnung folgende Regelungen festgesetzt:
- Obergrenze für Anrufe zu Rufnummern in privaten Netzen EUR 0,40 je Minute
- Ein Ansagetext, falls Anrufe zu privaten Netzen höher tarifert werden als Anrufe zu geografischen Rufnummern bzw. nicht in einer Minutenpauschale enthalten sind.
Diese Regelungen gelten für Neukunden mit Verträgen nach 01.03.2011 oder für (Bestands-)Verträge, bei denen es zu einer Änderung des Tarifmodells und einer Vertragsverlängerung kommt.
Als Reaktion auf die neuen Regelungen der 2. Novelle der KEM-V 2009 wird von den Betreibern, die Anrufe zu privaten Netzen bisher nicht gleich wie Anrufe zu geografischen Rufnummern tarifiert hatten, bereits seit 01.01.2011 eine Option um Euro 2,00 monatlich angeboten, die eine gleiche Tarifierung von 05er-Rufnummern und „normalen“ Festnetznummern vorsieht.
In welcher Form diese Möglichkeiten den Kunden angeboten werden bzw. welche anderen Vertragsänderungen den Kunden vorgelegt werden, liegt nicht im Einflussbreich der RTR-GmbH. Ebenso hat die RTR-GmbH keinen Einfluss auf die Entgelt- bzw. Tarifpaketgestaltung der Betreiber, d.h. welche Minutenkontingente und Rufnummernbereiche zu welchem Preis in den Paketen enthalten sind, wird ausschließlich von den Betreibern selbst festgelegt (siehe auch Presseinfo der RTR-GmbH vom 04.02.2011).
Es sind somit neben den beiden genannten Zusatzoptionen andere Tarifmaßnahmen, z.B. generelle Preisanhebungen denkbar und rechtlich zulässig.
Ob bei einer Tariferhöhung (d.h. Vertragsänderung) eine außerordentliche und kostenfreie Kündigung zulässig ist, entnehmen Sie bitte der entsprechenden FAQ "Besteht jedenfalls ein "kostenloses" Sonderkündigungsrecht nach § 25 TKG 2003 bei einer Vertragsänderung?"
Jedenfalls empfehlen wir, die Ihnen seitens Ihres Betreibers in diesem Zusammenhang übermittelten Informationen genau zu lesen.
- [PDF] 100901_Tarife_05_0720_0780 - 8.3 kB





