RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Wettbewerbsmonitor

Vor dem Hintergrund sich ändernder Marktverhältnisse und einer damit einhergehenden Deregulierung (wie etwa die Reduzierung der spezifischen Verpflichtungen der Telekom Austria TA AG am Markt für den breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene oder die Märkteempfehlung der Europäische Kommission vom 17.12.2007, die nunmehr sieben statt 18 Märkte definiert, die für eine sektorspezifische Regulierung in Betracht kommen) hat die Regulierungsbehörde den Entschluss gefasst, die Marktgeschehnisse zukünftig noch enger zu beobachten.

Dies erfolgt zum Einen über ein systematisches und auch einzelfallbezogenes Monitoring, ob und inwieweit die spezifischen Verpflichtungen, die einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht in einem Marktanalyseverfahren gemäß § 37 TKG 2003 auferlegt worden sind, eingehalten werden. Nach § 90 TKG 2003 sind von Kommunikationsnetz- und auch -dienstebetreibern der Regulierungsbehörde jene Auskünfte zu erteilen, die für den Vollzug des TKG 2003 notwendig sind. Dies sind insbesondere Auskünfte für die systematische oder einzelfallbezogene Überprüfung der Verpflichtungen, unabhängig davon, ob der Regulierungsbehörde eine Beschwerde vorliegt oder sie aus anderen Gründen eine Verletzung von Pflichten annimmt; sie kann somit Ermittlungen von sich aus durchführen.

Zum Anderen wurde eine einheitlichen Kontaktstelle innerhalb der RTR-GmbH etabliert, an die Wettbewerbsverstöße (wie etwa Verstöße gegen auferlegte spezifische Verpflichtungen) kommuniziert werden können und auch sollen. An die E-Mail-Adresse wettbewerbsmonitor@rtr.at können Sie mit der RTR-GmbH Kontakt aufnehmen und vermeintliche Wettbewerbsverstöße unter Beifügung aller relevanten Unterlagen, die den Verstoß dokumentieren, melden. Die Regulierungsbehörde ist bemüht, den Sachverhalt schnellstmöglich zu erheben, zu bewerten und einen festgestellten Wettbewerbsverstoß im Rahmen ihrer Möglichkeiten abzustellen. Zu diesem Zweck werden Sie um Kooperation ersucht.